ICRP: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die <section begin=abk />International Commission on Radiological Protection (Internationale Strahlenschutzkommission)<section end=abk /> ist eine unabhängige internationale Nichtregierungsorganisation. Zentrale Aufgabe ist die Definition von [[ | Die <section begin=abk />International Commission on Radiological Protection (Internationale Strahlenschutzkommission)<section end=abk /> ist eine unabhängige internationale Nichtregierungsorganisation. Zentrale Aufgabe ist die Definition von [[Strahlenschutzgrundsätze]] sowie die Empfehlung von Maßnahmen und Standards des Strahlenschutzes. | ||
<section begin=more /> | <section begin=more /> | ||
== Verwendet in == | == Verwendet in == |
Version vom 4. August 2020, 11:01 Uhr
Die International Commission on Radiological Protection (Internationale Strahlenschutzkommission) ist eine unabhängige internationale Nichtregierungsorganisation. Zentrale Aufgabe ist die Definition von Strahlenschutzgrundsätze sowie die Empfehlung von Maßnahmen und Standards des Strahlenschutzes.
Verwendet in
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]
Weblinks
Siehe auch
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5