3G: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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<section begin=abk2 /><u>3</u>. <u>G</u>eneration der Mobilfunkkommunikation<section end=abk2 /> (3G): Als Dritte Mobilfunkgeneration wird der Mobilfunkstandard UMTS (<section begin=abk3 /><u>U</u>niversal <u>M</u>obile <u>T</u>elecommunications <u>S</u>ystem<section end=abk3 />) bezeichnet. UMTS nutzt das 2100 MHz-[[Frequenzband (Nachrichtentechnik)|Frequenzband]] (wird in Deutschland sukzessive abgeschaltet). Es können [[Downlink]]-Datenraten von bis zu einigen 100 kBit s<sup>-1</sup> (mit der Erweiterung HSPA+, siehe dort, bis zu einigen 10 MBit s<sup>-1</sup>) erreicht werden. | <section begin=abk2 /><u>3</u>. <u>G</u>eneration der Mobilfunkkommunikation<section end=abk2 /> (3G): Als Dritte Mobilfunkgeneration wird der Mobilfunkstandard UMTS (<section begin=abk3 /><u>U</u>niversal <u>M</u>obile <u>T</u>elecommunications <u>S</u>ystem<section end=abk3 />) bezeichnet. UMTS nutzt das 2100 MHz-[[Frequenzband (Nachrichtentechnik)|Frequenzband]] (wird in Deutschland sukzessive abgeschaltet). Es können [[Downlink]]-Datenraten von bis zu einigen 100 kBit s<sup>-1</sup> (mit der Erweiterung HSPA+, siehe dort, bis zu einigen 10 MBit s<sup>-1</sup>) erreicht werden. |
Version vom 12. April 2024, 10:21 Uhr
Sprachen: | Deutsch English |
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3. Generation der Mobilfunkkommunikation (3G): Als Dritte Mobilfunkgeneration wird der Mobilfunkstandard UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) bezeichnet. UMTS nutzt das 2100 MHz-Frequenzband (wird in Deutschland sukzessive abgeschaltet). Es können Downlink-Datenraten von bis zu einigen 100 kBit s-1 (mit der Erweiterung HSPA+, siehe dort, bis zu einigen 10 MBit s-1) erreicht werden.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 317. Sitzung der SSK am 9./10. Dezember 2021 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2021[1]
Hinweis
Die Verwendung der hier genannten Frequenzbänder beziehen sich auf Deutschland.
Siehe auch
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021