Ortsdosisleistung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Die <section begin=abk /><u>O</u>rts<u>d</u>osis<u>l</u>eistung<section end=abk /> ODL ist die Ortsdosis pro Zeitintervall: Betrachtet wird die Äquivalentdosis, die an einem bestimmten Ort gemessen wird. Die Einheit der Ortsdosis ist J&nbsp;kg<sup>-1</sup> mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). Die Einheit der Ortsdosisleistung ist z. B. Sv&nbsp;h<sup>-1</sup>.
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Aktuelle Version vom 16. April 2024, 11:48 Uhr

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Die Ortsdosisleistung ODL ist die Ortsdosis pro Zeitintervall: Betrachtet wird die Äquivalentdosis, die an einem bestimmten Ort gemessen wird. Die Einheit der Ortsdosis ist J kg-1 mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). Die Einheit der Ortsdosisleistung ist z. B. Sv h-1.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Die ODL Ortsdosisleistung ist die Ortsdosis pro Zeitintervall (z. B. pro Stunde): Äquivalentdosis, gemessen an einem bestimmten Ort. Die Einheit der Ortsdosis ist J kg-1 mit dem speziellen Namen Sievert (Sv).

Aktuell verwendet in: SSK 2019[1]

In Rechtstexten

In einem bestimmten Zeitintervall erzeugte Ortsdosis, geteilt durch die Länge des Zeitintervalls.

StrlSchV 2018 § 1 Abs. 13[2]

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3
  2. StrlSchV 2018 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018. BGBl. I S. 2034, 2036, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist