Referenzwert (elektromagnetische Felder): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Der Referenzwert ist ein konservativer Vergleichswert für eine physikalische Größe die einer Routinemessung zugänglich ist, und die für eine vereinfachte Expositionsbewertung herangezogen werden kann. In den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ([[ICNIRP]]) werden zur Bewertung elektromagnetischer Felder, abhängig von der Frequenz, Referenzwerte für die von außen einwirkenden bzw. einfallenden Feldgrößen elektrische Feldstärke (> 0 Hz bis 300 GHz), magnetische Feldstärke bzw. Flussdichte (> 0 Hz bis 300 GHz), Leistungsdichte (30 MHz bis 300 GHz), Energiedichte (400 MHz bis 300 GHz), sowie für Kontaktströme (> 0 Hz bis 10 MHz) und hochfrequente Ströme in Gliedmaßen (100 kHz bis 110 MHz) festgelegt. Wenn die Referenzwerte nicht überschritten werden, kann ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass keine Gefährdung von Personen durch direkte Wirkungen der elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Felder vorliegt. Bei Überschreitung der Referenzwerte besteht ggf. die Möglichkeit durch aufwändigere Bewertungsverfahren die Übereinstimmung mit den biologisch relevanten Basisgrenzwerten zu zeigen.  
Der Referenzwert ist ein konservativer Vergleichswert für eine physikalische Größe die einer Routinemessung zugänglich ist, und die für eine vereinfachte Expositionsbewertung herangezogen werden kann. In den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ([[ICNIRP]]) werden zur Bewertung elektromagnetischer Felder, abhängig von der Frequenz, Referenzwerte für die von außen einwirkenden bzw. einfallenden Feldgrößen elektrische Feldstärke (> 0 Hz bis 300 GHz), magnetische Feldstärke bzw. Flussdichte (> 0 Hz bis 300 GHz), Leistungsdichte (30 MHz bis 300 GHz), Energiedichte (400 MHz bis 300 GHz) sowie für Kontaktströme (> 0 Hz bis 10 MHz) und hochfrequente Ströme in Gliedmaßen (100 kHz bis 110 MHz) festgelegt. Wenn die Referenzwerte nicht überschritten werden, kann ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass keine Gefährdung von Personen durch direkte Wirkungen der elek-trischen, magnetischen oder elektromagnetischen Felder vorliegt. Bei Überschreitung der Referenzwerte besteht ggf. die Möglich-keit, durch aufwändigere Bewertungsverfahren die Übereinstim-mung mit den biologisch relevanten Basisgrenzwerten (siehe dort) zu zeigen.
 
Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfiehlt zur Begrenzung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder ein Konzept aus Basisgrenzwerten und Referenzwerten. [[Basisgrenzwert (elektromagnetische Felder)|Basisgrenzwerte]] werden für im Körper induzierte elektrische Größen festgelegt und adressieren biologische Wirkungen der Felder. Referenzwerte sind aus den Basisgrenzwerten unter Annahme konservativer (ungünstiger) Expositionsbedingungen abgeleitet.
Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfiehlt zur Begrenzung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder ein Konzept aus Basisgrenzwerten und Referenzwerten. [[Basisgrenzwert (elektromagnetische Felder)|Basisgrenzwerte]] werden für im Körper induzierte elektrische Größen festgelegt und adressieren biologische Wirkungen der Felder. Referenzwerte sind aus den Basisgrenzwerten unter Annahme konservativer (ungünstiger) Expositionsbedingungen abgeleitet.
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Aktuelle Version vom 16. Oktober 2026, 11:04 Uhr

Der Referenzwert ist ein konservativer Vergleichswert für eine physikalische Größe die einer Routinemessung zugänglich ist, und die für eine vereinfachte Expositionsbewertung herangezogen werden kann. In den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) werden zur Bewertung elektromagnetischer Felder, abhängig von der Frequenz, Referenzwerte für die von außen einwirkenden bzw. einfallenden Feldgrößen elektrische Feldstärke (> 0 Hz bis 300 GHz), magnetische Feldstärke bzw. Flussdichte (> 0 Hz bis 300 GHz), Leistungsdichte (30 MHz bis 300 GHz), Energiedichte (400 MHz bis 300 GHz) sowie für Kontaktströme (> 0 Hz bis 10 MHz) und hochfrequente Ströme in Gliedmaßen (100 kHz bis 110 MHz) festgelegt. Wenn die Referenzwerte nicht überschritten werden, kann ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass keine Gefährdung von Personen durch direkte Wirkungen der elek-trischen, magnetischen oder elektromagnetischen Felder vorliegt. Bei Überschreitung der Referenzwerte besteht ggf. die Möglich-keit, durch aufwändigere Bewertungsverfahren die Übereinstim-mung mit den biologisch relevanten Basisgrenzwerten (siehe dort) zu zeigen.

Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfiehlt zur Begrenzung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder ein Konzept aus Basisgrenzwerten und Referenzwerten. Basisgrenzwerte werden für im Körper induzierte elektrische Größen festgelegt und adressieren biologische Wirkungen der Felder. Referenzwerte sind aus den Basisgrenzwerten unter Annahme konservativer (ungünstiger) Expositionsbedingungen abgeleitet.

Diese Definition wurde zuletzt in der 339. Sitzung der SSK am 27./28. Oktober 2025 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2025[1]

Siehe auch

Referenzen

  1. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus - Technische Aspekte und biologische Wirkungen im oberen Frequenzbereich (FR2, oberhalb von ca. 24 GHz). Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 339. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27./28.10.2025. Bekanntmachung im BAnz AT 24.02.2026 B1.