ICNIRP

Aus Glossar Strahlenschutz

Die ICNIRP International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) ist eine internationale Vereinigung von Wissenschaftlern, die durch die Analyse und Bewertung des Kenntnisstands zur gesundheitlichen Wirkung von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, optischer Strahlung sowie Infra- und Ultraschall zum Schutz des Menschen vor nichtionisierender Strahlung beiträgt. Als wichtige Ergebnisse ihrer Arbeit werden Grenzwertempfehlungen veröffentlicht, die u. a. von der EU bei der Erstellung von Empfehlungen und Rechtsakten berücksichtigt werden.

Diese Definition wurde zuletzt in der 339. Sitzung der SSK am 27./28. Oktober 2025 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2025[1]

Siehe auch

Weblinks

Offizielle Website der ICNIRP

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Die ICNIRP International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) ist eine internationale Vereinigung von Wissenschaftlern, die durch die Analyse und Bewertung des Kenntnisstands zur gesundheitlichen Wirkung von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, optischer Strahlung und Laser sowie Infra- und Ultraschall zum Schutz des Menschen vor nichtionisierender Strahlung beiträgt. Als Ergebnisse ihrer Arbeit werden Grenzwertempfehlungen und Leitlinien veröffentlicht, die u. a. von der WHO anerkannt und der EU bei der Erstellung von Empfehlungen und Rechtsakten berücksichtigt werden.

SSK 2021[2] SSK 2019[3]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus Technische Aspekte und biologische Wirkungen im oberen Frequenzbereich (FR2, oberhalb von ca. 24 GHz). Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 339. Sitzung der SSK am 27. und 28. Oktober 2025
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Automobil durch Funkanwendungen, induktives Laden und elektrisches Fahren. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 300. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27./28. Juni 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 04.03.2020 B5