Strahlenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Person, die in Strahlen­schutzfragen, die für eine bestimmte Art von Tätigkeit re­levant sind, über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Umsetzung der Strahlenschutzvorkehrungen durchzufüh­ren oder zu beaufsichtigen.<br>
Eine Person, die in Strahlen­schutzfragen, die für eine bestimmte Art von Tätigkeit re­levant sind, über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Umsetzung der Strahlenschutzvorkehrungen durchzufüh­ren oder zu beaufsichtigen.<br>
aus: [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013L0059  RL 2013/59/Euratom]<br>
aus: [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013L0059  RL 2013/59/Euratom]<br>
== Siehe auch  ==
*[[Strahlenschutzexperte]]
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[[Category:Glossar A3]]
[[Category:Glossar A3]]

Version vom 5. Januar 2021, 08:20 Uhr

Eine Person, die in Strahlen­schutzfragen, die für eine bestimmte Art von Tätigkeit re­levant sind, über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Umsetzung der Strahlenschutzvorkehrungen durchzufüh­ren oder zu beaufsichtigen.
aus: RL 2013/59/Euratom

Siehe auch