Diagnostischer Referenzwert: Unterschied zwischen den Versionen

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für typische Untersuchungen, bezogen auf Standardphantome oder auf Patientengruppen, für einzelne 
für typische Untersuchungen, bezogen auf Standardphantome oder auf Patientengruppen, für einzelne 
Gerätekategorien.<br>
Gerätekategorien.<br>
aus: [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/ Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 2018]
aus: [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__1.html § 1 Abs. 4 StrlSchV 2018]


==ICRP 103==
==ICRP 103==

Version vom 26. Januar 2021, 14:37 Uhr

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Juristische Definition

Diagnostische Referenzwerte:

  1. Dosiswerte bei Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen oder
  2. empfohlene Aktivitätswerte bei Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen,

für typische Untersuchungen, bezogen auf Standardphantome oder auf Patientengruppen, für einzelne  Gerätekategorien.
aus: § 1 Abs. 4 StrlSchV 2018

ICRP 103

Wird in der medizinischen Bildgebung für ein bestimmtes Untersuchungsverfahren unter Routinebedingungen definiert und verwendet, um festzustellen, ob die daraus resultierende Dosis bzw. die dabei verabreichte Aktivität ungewöhnlich hoch oder niedrig ist. Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.