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Aus Glossar Strahlenschutz
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==Juristische Definition==
==Juristische Definition==
Vorgang, bei dem ein stabiles Nuklid durch Bestrahlung des dieses Nuklid enthaltenden Materials mit Partikeln oder
Vorgang, bei dem ein stabiles Nuklid durch Bestrahlung des dieses Nuklid enthaltenden Materials mit Partikeln oder
hochenergetischen Photonen in ein Radionuklid umgewandelt wird. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013L0059-20140117&from=EN Art 4 Abs. 1 Richtlinie 2013/59/Euratom]
hochenergetischen Photonen in ein Radionuklid umgewandelt wird. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013L0059-20140117&from=EN Art 4 Abs. 4 Richtlinie 2013/59/Euratom]


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Version vom 27. Januar 2021, 09:52 Uhr

Vorgang, durch den ein Material durch Beschuss mit Neutronen, Protonen oder anderen Teilchen radioaktiv gemacht wird.
aus: Lexikon zur Kernenergie, Ausgabe Januar 2019


Juristische Definition

Vorgang, bei dem ein stabiles Nuklid durch Bestrahlung des dieses Nuklid enthaltenden Materials mit Partikeln oder hochenergetischen Photonen in ein Radionuklid umgewandelt wird. Art 4 Abs. 4 Richtlinie 2013/59/Euratom