Aktivierung

Aus Glossar Strahlenschutz
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Aktivierung ist ein Vorgang, bei dem ein stabiles Nuklid durch Bestrahlung des dieses Nuklid enthaltenden Materials mit Partikeln oder hochenergetischen Photonen in ein Radionuklid umgewandelt wird.

Nach: Art 4 Abs. 4 Richtlinie 2013/59/Euratom[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 317. Sitzung der SSK am 9./10. Dezember 2021 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

Im Glossar Messanleitungen

Bei der Aktivierung handelt es sich um einen Vorgang, bei dem durch Kernreaktionen, z. B. mit Neutronen, Protonen oder anderen Teilchen, aus stabilen Atomkernen Radionuklide entstehen.

Glossar Messanleitungen[2]

Im Lexikon zur Kernenergie

Vorgang, durch den ein Material durch Beschuss mit Neutronen, Protonen oder anderen Teilchen radioaktiv gemacht wird.

Lexikon zur Kernenergie[3]

Im ICRP Glossary (Englisch)

Activation

Referenzen

  1. Rat der Europäischen Union. Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom. Amtsblatt der Europäischen Union, L 13/1, 17.01.2014
  2. Rühle H, Kanisch H, Vogl K, Keller H, Bruchertseifer F, Schkade U-K, Wershofen H. Glossar zu den Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer StrahIung. September 2009. ISBN 1865-8725
  3. Koelzer, W. Lexikon zur Kernenergie. Ausgabe Januar 2019. KIT Scientific Publishing. ISBN 978-3-7315-0881-6