Strahlenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Version vom 27. Januar 2021, 12:02 Uhr
Ein Strahlenschutzbeauftragter ist eine Person, die in Strahlenschutzfragen, die für eine bestimmte Art von Tätigkeit relevant sind, über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Umsetzung der Strahlenschutzvorkehrungen durchzuführen oder zu beaufsichtigen. Art 4 Abs. 74 Richtlinie 2013/59/Euratom
Siehe auch