Aktivitätszufuhr: Unterschied zwischen den Versionen

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==Juristische Definition==
==Juristische Definition==
Aktivitätszufuhr ist die Gesamtaktivität eines Radionuklids, die aus der
Aktivitätszufuhr ist die Gesamtaktivität eines Radionuklids, die aus der
äußeren Umgebung in den Körper gelangen. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013L0059-20140117&from=EN Art 4 Abs. 44 Richtlinie 2013/59/Euratom]
äußeren Umgebung in den Körper gelangen. {{Euratom Art4|44}}





Version vom 27. Januar 2021, 13:58 Uhr

Die durch Mund oder Nase (Inhalation, lngestion) oder durch die intakte oder verletzte Haut in den Körper gelangte Menge radioaktiver Stoffe.
aus: Lexikon zur Kernenergie, Ausgabe Januar 2019

Juristische Definition

Aktivitätszufuhr ist die Gesamtaktivität eines Radionuklids, die aus der äußeren Umgebung in den Körper gelangen. Art 4 Abs. 44 Richtlinie 2013/59/Euratom