Energiedosis: Unterschied zwischen den Versionen

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Produkt aus der Energiedosis für ICRU-Weichteilgewebe, ''D'', und dem Qualitätsfaktor ''Q'' an einem Punkt im Strahlungsfeld:  
Produkt aus der Energiedosis für ICRU-Weichteilgewebe, ''D'', und dem Qualitätsfaktor ''Q'' an einem Punkt im Strahlungsfeld:  
:''H'' = ''D'' · ''Q''.
: <math> H = D · Q </math>.
Die Einheit der [[Mess-Äquivalentdosis]] ist J&nbsp;kg<sup>-1</sup>, ihr Name ist [[Sievert]] (Einheitenzeichen Sv). Zu den entsprechenden Messgrößen siehe [[Personendosis]] und Umgebungs-[[Äquivalentdosis]].<ref>{{Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}}</ref>
Die Einheit der [[Mess-Äquivalentdosis]] ist J&nbsp;kg<sup>-1</sup>, ihr Name ist [[Sievert]] (Einheitenzeichen Sv). Zu den entsprechenden Messgrößen siehe [[Personendosis]] und Umgebungs-[[Äquivalentdosis]].<ref>{{Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}}</ref>


=== an anderer Stelle definiert als: ===
=== an anderer Stelle definiert als: ===
* Von Strahlung auf ein Massenelement d''m'' durch Energieübertragung deponierte d''E'': <math> D = \frac{\mathrm{d}E}{dm} = \frac{1}{ρ}·\frac{\mathrm{d}E}{\mathrm{d}V}</math> mit ρ: Dichte des Massenelements d''m''<ref>{{Vorlage:Empf Radon-Dosiskoeffizienten}}</ref>
* Von Strahlung auf ein Massenelement d''m'' durch Energieübertragung deponierte d''E''
* Die <section begin=abk />Energiedosis<section end=abk /> ist der Quotient aus der Energie, die<section begin=abk /> durch ionisierende Strahlung<section end=abk /> auf das Material in einem Volumenelement übertragen wird, und der Masse in diesem Volumenelement. Die Einheit der Energiedosis ist Joule durch Kilogramm (J · kg<sup>-1</sup>); der besondere Einheitenname ist Gray (Gy) <section begin=abk2 />1 Gy = 1&nbsp;J · kg<sup>-1</sup><section end=abk2 />.<ref>{{Vorlage:Rahmenempf KatS}}</ref>
: <math> D = \frac{\mathrm{d}E}{dm} = \frac{1}{ρ}·\frac{\mathrm{d}E}{\mathrm{d}V}</math>  
mit ρ: Dichte des Massenelements d''m''<ref>{{Vorlage:Empf Radon-Dosiskoeffizienten}}</ref>
* Die <section begin=abk />Energiedosis<section end=abk /> ist der Quotient aus der Energie, die<section begin=abk /> durch ionisierende Strahlung<section end=abk /> auf das Material in einem Volumenelement übertragen wird, und der Masse in diesem Volumenelement. Die Einheit der Energiedosis ist Joule durch Kilogramm (J&nbsp;kg<sup>-1</sup>); der besondere Einheitenname ist Gray (Gy) <section begin=abk2 />1 Gy = 1&nbsp;J&nbsp;kg<sup>-1</sup><section end=abk2 />.<ref>{{Vorlage:Rahmenempf KatS}}</ref>
<section begin=more />
<section begin=more />


==ICRP 103==
==ICRP 103==
Produkt aus ''D'' und ''Q'' in einem Punkt des Gewebes, wobei ''D'' die Energiedosis in ICRU Weichteilgewebe und ''Q'' der  Qualitätsfaktor für die betrachtete Strahlung an diesem Punkt ist, also:
Produkt aus ''D'' und ''Q'' in einem Punkt des Gewebes, wobei ''D'' die Energiedosis in ICRU Weichteilgewebe und ''Q'' der  Qualitätsfaktor für die betrachtete Strahlung an diesem Punkt ist, also:
 
: <math> H = D · Q </math>.
H = D · Q
Die Einheit der Äquivalentdosis ist das Joule durch Kilogramm (J&nbsp;kg<sup>-1</sup>), der besondere Name ist Sievert (Sv). Zu den entsprechenden Messgrößen siehe Personendosis und  Umgebungs-Äquivalentdosis
 
Die Einheit der Äquivalentdosis ist das Joule durch Kilogramm (J kg -1), der besondere Name ist Sievert (Sv). Zu den entsprechenden Messgrößen siehe Personendosis und  Umgebungs-Äquivalentdosis


'''In ICRP 103 als Äquivalentdosis bezeichnet.'''   
'''In ICRP 103 als Äquivalentdosis bezeichnet.'''   


==Juristische Definition==
==Juristische Definition==
Energie, die durch ionisierende Strahlung in Materie, einem Organ oder Gewebe deponiert worden ist, geteilt durch die Masse der bestrahlten Materie, des bestrahlten Organs oder Gewebes. [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__1.html § 1 Abs. 6 StrlSchV 2018]
Energie, die durch ionisierende Strahlung in Materie, einem Organ oder Gewebe deponiert worden ist, geteilt durch die Masse der bestrahlten Materie, des bestrahlten Organs oder Gewebes. {{StrlSchV2018|1|6}}


Energiedosis (D): die pro Masseneinheit absorbierte Energie.
Energiedosis (D): die pro Masseneinheit absorbierte Energie.
: <math> D = \frac{\mathrm{d}\overline{\varepsilon}}{\mathrm{d}m} </math>
: <math> D = \frac{\mathrm{d}\overline{\varepsilon}}{\mathrm{d}m} </math>
dm
Dabei ist<br>
Dabei ist<br>
<math>\mathrm{d}\overline{\varepsilon}</math> die mittlere Energie, die durch die ionisierende Strahlung auf die Materie in einem Volumenelement übertragen wird,
<math>\mathrm{d}\overline{\varepsilon}</math> die mittlere Energie, die durch die ionisierende Strahlung auf die Materie in einem Volumenelement übertragen wird,
<math>\mathrm{d}m</math> die Masse der Materie in diesem Volumenelement.<br>
<math>\mathrm{d}m</math> die Masse der Materie in diesem Volumenelement.<br>
In dieser Richtlinie bezeichnet die Energiedosis die über ein Gewebe oder ein Organ gemittelte Dosis. Die Einheit der Energiedosis ist Gray (Gy), wobei ein Gray einem Joule pro Kilogramm entspricht: 1 Gy = 1 J kg<sup>-1</sup>. {{Euratom Art4|1}}
In dieser Richtlinie bezeichnet die Energiedosis die über ein Gewebe oder ein Organ gemittelte Dosis. Die Einheit der Energiedosis ist Gray (Gy), wobei ein Gray einem Joule pro Kilogramm entspricht: 1&nbsp;Gy = 1&nbsp;J&nbsp;kg<sup>-1</sup>. {{Euratom Art4|1}}


== Englische Übersetzung ==
== Englische Übersetzung ==

Version vom 28. Januar 2021, 09:15 Uhr

Absorbed dose ist eine Weiterleitung auf diese Seite.


Produkt aus der Energiedosis für ICRU-Weichteilgewebe, D, und dem Qualitätsfaktor Q an einem Punkt im Strahlungsfeld:

Fehler beim Parsen (Syntaxfehler): {\displaystyle H = D · Q } .

Die Einheit der Mess-Äquivalentdosis ist J kg-1, ihr Name ist Sievert (Einheitenzeichen Sv). Zu den entsprechenden Messgrößen siehe Personendosis und Umgebungs-Äquivalentdosis.[1]

an anderer Stelle definiert als:

  • Von Strahlung auf ein Massenelement dm durch Energieübertragung deponierte dE
Fehler beim Parsen (Syntaxfehler): {\displaystyle D = \frac{\mathrm{d}E}{dm} = \frac{1}{ρ}·\frac{\mathrm{d}E}{\mathrm{d}V}}

mit ρ: Dichte des Massenelements dm[2]

  • Die Energiedosis ist der Quotient aus der Energie, die durch ionisierende Strahlung auf das Material in einem Volumenelement übertragen wird, und der Masse in diesem Volumenelement. Die Einheit der Energiedosis ist Joule durch Kilogramm (J kg-1); der besondere Einheitenname ist Gray (Gy) 1 Gy = 1 J kg-1.[3]


ICRP 103

Produkt aus D und Q in einem Punkt des Gewebes, wobei D die Energiedosis in ICRU Weichteilgewebe und Q der Qualitätsfaktor für die betrachtete Strahlung an diesem Punkt ist, also:

Fehler beim Parsen (Syntaxfehler): {\displaystyle H = D · Q } .

Die Einheit der Äquivalentdosis ist das Joule durch Kilogramm (J kg-1), der besondere Name ist Sievert (Sv). Zu den entsprechenden Messgrößen siehe Personendosis und Umgebungs-Äquivalentdosis

In ICRP 103 als Äquivalentdosis bezeichnet.

Juristische Definition

Energie, die durch ionisierende Strahlung in Materie, einem Organ oder Gewebe deponiert worden ist, geteilt durch die Masse der bestrahlten Materie, des bestrahlten Organs oder Gewebes. StrlSchV 2018 § 1 Abs. 6[4]

Energiedosis (D): die pro Masseneinheit absorbierte Energie.

D=dεdm

Dabei ist
dε die mittlere Energie, die durch die ionisierende Strahlung auf die Materie in einem Volumenelement übertragen wird, dm die Masse der Materie in diesem Volumenelement.
In dieser Richtlinie bezeichnet die Energiedosis die über ein Gewebe oder ein Organ gemittelte Dosis. Die Einheit der Energiedosis ist Gray (Gy), wobei ein Gray einem Joule pro Kilogramm entspricht: 1 Gy = 1 J kg-1. Art 4 Abs. 1 Richtlinie 2013/59/Euratom[5]

Englische Übersetzung

Absorbed dose

Verwendet in

  1. SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen
  2. SSK 2017 - Radon-Dosiskoeffizienten
  3. SSK 2015 - Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen
  4. StrlSchV 2018 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018. BGBl. I S. 2034, 2036, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist
  5. Rat der Europäischen Union. Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom. Amtsblatt der Europäischen Union, L 13/1, 17.01.2014

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