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Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschreibt die prospektive und quellenbezogene Beschränkung des individuellen [[Risiko|Strahlenrisikos]] (im Sinne der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos ([[Detriment|Detriments]]) infolge einer potenziellen Exposition). Der Risikorichtwert definiert einen grundlegenden Schutzgrad für diejenigen Personen, die dem Risiko durch eine Quelle am meisten ausgesetzt sind. Er bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der Optimierung des Strahlenschutzes. Das Risiko ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten Ereignisses, das eine Dosis verursacht, und aus der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos (Detriments) durch diese Dosis. Risikorichtwerte entsprechen Dosisrichtwerten, beziehen sich aber auf potenzielle Expositionen. | Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschreibt die prospektive und quellenbezogene Beschränkung des individuellen [[Risiko|Strahlenrisikos]] (im Sinne der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos ([[Detriment|Detriments]]) infolge einer potenziellen Exposition). Der Risikorichtwert definiert einen grundlegenden Schutzgrad für diejenigen Personen, die dem Risiko durch eine Quelle am meisten ausgesetzt sind. Er bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der [[Optimierung]] des Strahlenschutzes. Das Risiko ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten Ereignisses, das eine Dosis verursacht, und aus der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos (Detriments) durch diese Dosis. Risikorichtwerte entsprechen Dosisrichtwerten, beziehen sich aber auf potenzielle Expositionen. | ||
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Version vom 28. Januar 2021, 10:58 Uhr
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ICRP 103 (deutsche Ausgabe)
Der Risikorichtwert (engl.: risk constraint) beschreibt die prospektive und quellenbezogene Beschränkung des individuellen Strahlenrisikos (im Sinne der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos (Detriments) infolge einer potenziellen Exposition). Der Risikorichtwert definiert einen grundlegenden Schutzgrad für diejenigen Personen, die dem Risiko durch eine Quelle am meisten ausgesetzt sind. Er bestimmt die Obergrenze für das individuelle Risiko bei der Optimierung des Strahlenschutzes. Das Risiko ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten Ereignisses, das eine Dosis verursacht, und aus der Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos (Detriments) durch diese Dosis. Risikorichtwerte entsprechen Dosisrichtwerten, beziehen sich aber auf potenzielle Expositionen.
Verwendet in
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6