Strahlenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Februar 2021, 16:22 Uhr

Ein Strahlenschutzbeauftragter ist eine Person, die in Strahlen­schutzfragen, die für eine bestimmte Art von Tätigkeit re­levant sind, über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Umsetzung der Strahlenschutzvorkehrungen durchzufüh­ren oder zu beaufsichtigen. Art 4 Abs. 74 Richtlinie 2013/59/Euratom

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