Organdosis: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Organdosis oder Organ-Äquivalentdosis ist das Produkt aus der mittleren [[Energiedosis]] in einem Organ, Gewebe oder Körperteil und dem Strahlungswichtungsfaktor w<sub>R</sub>. Die Werte des Strahlungswichtungsfaktor w<sub>R</sub> richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen. Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).<ref>{{Vorlage:Empf Organdosisgrenzwerte}}</ref>
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Die Organdosis oder Organ-Äquivalentdosis ist das Produkt aus der mittleren [[Energiedosis]] in einem Organ, Gewebe oder Körperteil und dem Strahlungswichtungsfaktor ''w''<sub>R</sub>. Die Werte des Strahlungswichtungsfaktor ''w''<sub>R</sub> richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen. Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).<section begin=more />
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Die Einheit der <section begin=abk />Organ-Äquivalentdosis<section end=abk /> ist J&nbsp;kg<sup>-1</sup>, ihr Name ist [[Sievert]] (Einheitenzeichen Sv). Die Werte der Strahlungswichtungsfaktoren richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen, Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).  
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Die Organdosis ist das Produkt aus der mittleren Energiedosis in einem Organ, Gewebe oder Körperteil und dem Strahlungswichtungsfaktor wR. Die Werte des Strahlungswichtungsfaktor wR richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen. Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).<ref>{{Vorlage:Rahmenempf KatS}}</ref>
Die Organdosis ist das Produkt aus der mittleren Energiedosis in einem Organ, Gewebe oder Körperteil und dem Strahlungswichtungsfaktor ''w''<sub>R</sub>. Die Werte des Strahlungswichtungsfaktor ''w''<sub>R</sub> richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen. Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).
===ICRP:===
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Dosis in einem Gewebe oder Organ T gegeben durch:
 
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===In ICRP 103===
wobei ''D<sub>T,R</sub>'' die mittlere Energiedosis durch die Strahlung ''R'' in einem Gewebe oder Organ ''T'' und ''w<sub>R</sub>'' der Strahlungs-Wichtungsfaktor ist. Da wR dimensionslos ist, ist die Einheit für die Organdosis die gleiche wie für die Energiedosis, das J·kg<sup>-1</sup>; ihr besonderer Name ist Sievert (Sv). <br>
Dosis in einem Gewebe oder Organ ''T'' gegeben durch:
A. d. Ü.: In der Gesetzgebung der Republik Österreich und der Schweiz gegenwärtig als „Äquivalentdosis“ bezeichnet. <br>
:<math> \displaystyle H_{\mathrm{T}} = \sum_{\mathrm{R}} w_R \cdot D_{\mathrm{T,R}}</math>.
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wobei ''D''<sub>T,R</sub> die mittlere Energiedosis durch die Strahlung ''R'' in einem Gewebe oder Organ ''T'' und ''w''<sub>R</sub> der Strahlungs-Wichtungsfaktor ist. Da ''w''<sub>R</sub> dimensionslos ist, ist die Einheit für die Organdosis die gleiche wie für die Energiedosis, das J&nbsp;kg<sup>-1</sup>; ihr besonderer Name ist Sievert (Sv). <br>
A. d. Ü.: In der Gesetzgebung der Republik Österreich und der Schweiz gegenwärtig als „Äquivalentdosis“ bezeichnet.  
:{{ICRP103}}


==ICRP Glossary (Englisch)==
==ICRP Glossary (Englisch)==
[http://www.icrpaedia.org/Equivalent_dose Equivalent dose]
[http://www.icrpaedia.org/Equivalent_dose Equivalent dose]
==Englische Übersetzung==
Equivalent dose
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Version vom 18. Februar 2021, 14:15 Uhr

Organ-Äquivalentdosis ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Vorlage:Weiterleitungen Die Organdosis oder Organ-Äquivalentdosis ist das Produkt aus der mittleren Energiedosis in einem Organ, Gewebe oder Körperteil und dem Strahlungswichtungsfaktor wR. Die Werte des Strahlungswichtungsfaktor wR richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen. Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).

Aktuell verwendet in:
Empfehlung der SSK mit wissenschaftlicher Begründung Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition verabschiedet in der 309. Sitzung der SSK am 10. Dezember 2020

Englische Fassung

Equivalent dose

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Summe der mit den zugehörigen Strahlungswichtungsfaktoren wR multiplizierten, bei externer oder interner Strahlenexposition durch die Strahlungen R in einem Organ, Gewebe oder Körperteil T erzeugten mittleren Energiedosen DT,R:

HT=RwRDT,R.

Die Einheit der Organ-Äquivalentdosis ist J kg-1, ihr Name ist Sievert (Einheitenzeichen Sv). Die Werte der Strahlungswichtungsfaktoren richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen, Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).

SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]

Die Organdosis ist das Produkt aus der mittleren Energiedosis in einem Organ, Gewebe oder Körperteil und dem Strahlungswichtungsfaktor wR. Die Werte des Strahlungswichtungsfaktor wR richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen. Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).

SSK 2015 - Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen[2]

In ICRP 103

Dosis in einem Gewebe oder Organ T gegeben durch:

HT=RwRDT,R.

wobei DT,R die mittlere Energiedosis durch die Strahlung R in einem Gewebe oder Organ T und wR der Strahlungs-Wichtungsfaktor ist. Da wR dimensionslos ist, ist die Einheit für die Organdosis die gleiche wie für die Energiedosis, das J kg-1; ihr besonderer Name ist Sievert (Sv).
A. d. Ü.: In der Gesetzgebung der Republik Österreich und der Schweiz gegenwärtig als „Äquivalentdosis“ bezeichnet.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.

ICRP Glossary (Englisch)

Equivalent dose


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4