Strahlenexposition der Bevölkerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Februar 2021, 15:34 Uhr

Public exposure ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

ICRP 103 (deutsche Ausgabe)

Exposition von Personen der Bevölkerung durch Strahlenquellen, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Expositionen sowie der Exposition durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung.


Juristische Definition

Exposition der Bevölkerung ist die Exposition von Personen, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Exposition.

In: StrlSchG 2017 § 2 Abs. 6[1]

Exposition der Bevölkerung ist die Exposition von Einzelpersonen, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Expositionen.

In: Art 4 Abs. 69 Richtlinie 2013/59/Euratom

Verwendet in

SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[2]

ICRP (Englisch)

Public exposure


  1. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6