Organdosis: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Einheit der <section begin=abk />Organ-Äquivalentdosis<section end=abk /> ist J kg<sup>-1</sup>, ihr Name ist [[Sievert]] (Einheitenzeichen Sv). Die Werte der Strahlungswichtungsfaktoren richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen, Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen). | Die Einheit der <section begin=abk />Organ-Äquivalentdosis<section end=abk /> ist J kg<sup>-1</sup>, ihr Name ist [[Sievert]] (Einheitenzeichen Sv). Die Werte der Strahlungswichtungsfaktoren richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen, Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen). | ||
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Dosis in einem Gewebe oder Organ ''T'' gegeben durch: | Dosis in einem Gewebe oder Organ ''T'' gegeben durch: | ||
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wobei ''D''<sub>T,R</sub> die mittlere Energiedosis durch die Strahlung ''R'' in einem Gewebe oder Organ ''T'' und ''w''<sub>R</sub> der Strahlungs-Wichtungsfaktor ist. Da ''w''<sub>R</sub> dimensionslos ist, ist die Einheit für die Organdosis die gleiche wie für die Energiedosis, das J kg<sup>-1</sup>; ihr besonderer Name ist Sievert (Sv). <br> | wobei ''D''<sub>T,R</sub> die mittlere Energiedosis durch die Strahlung ''R'' in einem Gewebe oder Organ ''T'' und ''w''<sub>R</sub> der Strahlungs-Wichtungsfaktor ist. Da ''w''<sub>R</sub> dimensionslos ist, ist die Einheit für die Organdosis die gleiche wie für die Energiedosis, das J kg<sup>-1</sup>; ihr besonderer Name ist Sievert (Sv). <br> | ||
A. d. Ü.: In der Gesetzgebung der Republik Österreich und der Schweiz gegenwärtig als „Äquivalentdosis“ bezeichnet. | A. d. Ü.: In der Gesetzgebung der Republik Österreich und der Schweiz gegenwärtig als „Äquivalentdosis“ bezeichnet. | ||
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Version vom 19. Februar 2021, 09:50 Uhr
Organ-Äquivalentdosis ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Vorlage:Weiterleitungen Die Organdosis oder Organ-Äquivalentdosis ist das Produkt aus der mittleren Energiedosis in einem Organ, Gewebe oder Körperteil und dem Strahlungswichtungsfaktor wR. Die Werte des Strahlungswichtungsfaktor wR richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen. Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).
- Aktuell verwendet in:
- Empfehlung der SSK mit wissenschaftlicher Begründung Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition verabschiedet in der 309. Sitzung der SSK am 10. Dezember 2020
Englische Fassung
Equivalent dose
Weitere Definitionen
In früheren Beratungsergebnissen der SSK
Summe der mit den zugehörigen Strahlungswichtungsfaktoren wR multiplizierten, bei externer oder interner Strahlenexposition durch die Strahlungen R in einem Organ, Gewebe oder Körperteil T erzeugten mittleren Energiedosen DT,R:
- .
Die Einheit der Organ-Äquivalentdosis ist J kg-1, ihr Name ist Sievert (Einheitenzeichen Sv). Die Werte der Strahlungswichtungsfaktoren richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen, Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).
Die Organdosis ist das Produkt aus der mittleren Energiedosis in einem Organ, Gewebe oder Körperteil und dem Strahlungswichtungsfaktor wR. Die Werte des Strahlungswichtungsfaktor wR richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen. Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).
In ICRP 103
Dosis in einem Gewebe oder Organ T gegeben durch:
- .
wobei DT,R die mittlere Energiedosis durch die Strahlung R in einem Gewebe oder Organ T und wR der Strahlungs-Wichtungsfaktor ist. Da wR dimensionslos ist, ist die Einheit für die Organdosis die gleiche wie für die Energiedosis, das J kg-1; ihr besonderer Name ist Sievert (Sv).
A. d. Ü.: In der Gesetzgebung der Republik Österreich und der Schweiz gegenwärtig als „Äquivalentdosis“ bezeichnet.
- Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
In ICRP Glossary (Englisch)
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4