Besorgte Person: Unterschied zwischen den Versionen

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Personen, die einer geringen Exposition ausgesetzt waren, sowie Personen, die keiner Exposition ausgesetzt waren (u. a. ermittelt auf der Basis von Dosisermittlung, Plausibilitätstest). Sie bedürfen keiner spezifischen strahlenmedizinischen Behandlung, jedoch einer qualifizierten Beratung und ggf. einer individuellen psychosozialen und psychiatrischen Betreuung.  
Personen, die einer geringen Exposition ausgesetzt waren, sowie Personen, die keiner Exposition ausgesetzt waren (u. a. ermittelt auf der Basis von Dosisermittlung, Plausibilitätstest). Sie bedürfen keiner spezifischen strahlenmedizinischen Behandlung, jedoch einer qualifizierten Beratung und ggf. einer individuellen psychosozialen und psychiatrischen Betreuung. <section begin=more />
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Version vom 19. Februar 2021, 11:28 Uhr

Concerned person ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Personen, die einer geringen Exposition ausgesetzt waren, sowie Personen, die keiner Exposition ausgesetzt waren (u. a. ermittelt auf der Basis von Dosisermittlung, Plausibilitätstest). Sie bedürfen keiner spezifischen strahlenmedizinischen Behandlung, jedoch einer qualifizierten Beratung und ggf. einer individuellen psychosozialen und psychiatrischen Betreuung.

Verwendet in

SSK 2017 - Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall[1]

Siehe auch


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 287. Sitzung der SSK am 23./24. März 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 27.06.2018 B2