Besorgte Person

Aus Glossar Strahlenschutz

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Personen, die einer geringen oder keiner Strahlenexposition ausgesetzt waren (u.&nbspa. ermittelt auf der Basis von Dosisermittlung, Plausibilitätstest). Sie sind besorgt und fühlen sich betroffen, z.  B. krank, objektiv sind sie aber physisch bei guter Gesundheit. Sie bedürfen keiner spezifischen strahlenmedizinischen Behandlung, jedoch einer qualifizierten Beratung und ggf. einer individuellen psychosozialen und psychiatrischen Betreuung.

Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2022[1]

Siehe auch

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Personen, die einer geringen Exposition ausgesetzt waren, sowie Personen, die keiner Exposition ausgesetzt waren (u. a. ermittelt auf der Basis von Dosisermittlung, Plausibilitätstest). Sie bedürfen keiner spezifischen strahlenmedizinischen Behandlung, jedoch einer qualifizierten Beratung und ggf. einer individuellen psychosozialen und psychiatrischen Betreuung.

SSK 2017[2]

Englische Fassung

Concerned person

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 287. Sitzung der SSK am 23./24. März 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 27.06.2018 B2