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Vorgang, durch den ein Material durch Beschuss mit Neutronen, Protonen oder anderen Teilchen radioaktiv gemacht wird. <br>
Vorgang, durch den ein Material durch Beschuss mit Neutronen, Protonen oder anderen Teilchen radioaktiv gemacht wird.<section begin=more />
aus: [https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000088491 Lexikon zur Kernenergie, Ausgabe Januar 2019]
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==Juristische Definition==
==Weitere Definitionen==
===In Rechtstexten===
Vorgang, bei dem ein stabiles Nuklid durch Bestrahlung des dieses Nuklid enthaltenden Materials mit Partikeln oder
Vorgang, bei dem ein stabiles Nuklid durch Bestrahlung des dieses Nuklid enthaltenden Materials mit Partikeln oder
hochenergetischen Photonen in ein Radionuklid umgewandelt wird. {{Euratom Art4|4}}
hochenergetischen Photonen in ein Radionuklid umgewandelt wird.  
:{{Euratom Art4|4}}


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Version vom 23. Februar 2021, 12:23 Uhr

Vorgang, durch den ein Material durch Beschuss mit Neutronen, Protonen oder anderen Teilchen radioaktiv gemacht wird.

Lexikon zur Kernenergie, Ausgabe Januar 2019

Weitere Definitionen

In Rechtstexten

Vorgang, bei dem ein stabiles Nuklid durch Bestrahlung des dieses Nuklid enthaltenden Materials mit Partikeln oder hochenergetischen Photonen in ein Radionuklid umgewandelt wird.

Art 4 Abs. 4 Richtlinie 2013/59/Euratom