Inkorporationsüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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:a) Regelmäßige Überwachung: Überwachung bei einem konstanten und zeitlich nicht eingrenzbarem Inkorporationsrisiko unter Einhaltung der Überwachungsintervalle nach Anhang 3.1, Spalte 4. | :a) Regelmäßige Überwachung: Überwachung bei einem konstanten und zeitlich nicht eingrenzbarem Inkorporationsrisiko unter Einhaltung der Überwachungsintervalle nach Anhang 3.1, Spalte 4. | ||
:b) Überwachung aus besonderem Anlass: Überwachung nach außergewöhnlichen Ereignissen, bei zeitlich begrenztem Umgang, Ein- und Ausgangsmessungen.<section begin=more /> | :b) Überwachung aus besonderem Anlass: Überwachung nach außergewöhnlichen Ereignissen, bei zeitlich begrenztem [[Umgang]], Ein- und Ausgangsmessungen.<section begin=more /> | ||
:[https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/rsh/3-bmub/3_42_2.pdf Richtlinie Inkorporationsüberwachung 2007] | :[https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/rsh/3-bmub/3_42_2.pdf Richtlinie Inkorporationsüberwachung 2007] | ||
Version vom 5. März 2021, 16:44 Uhr
Gesamtheit aller Maßnahmen zur Feststellung einer möglichen, stattfindenden oder bereits erfolgten Inkorporation radioaktiver Stoffe einschließlich deren dosimetrischer Bewertung:
- a) Regelmäßige Überwachung: Überwachung bei einem konstanten und zeitlich nicht eingrenzbarem Inkorporationsrisiko unter Einhaltung der Überwachungsintervalle nach Anhang 3.1, Spalte 4.
- b) Überwachung aus besonderem Anlass: Überwachung nach außergewöhnlichen Ereignissen, bei zeitlich begrenztem Umgang, Ein- und Ausgangsmessungen.
- Richtlinie Inkorporationsüberwachung 2007