Energiedosis: Unterschied zwischen den Versionen
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: <math> D = \frac{\mathrm{d}\overline{\varepsilon}}{\mathrm{d}m} = \frac{1}{ρ}·\frac{\mathrm{d}\overline{\varepsilon}}{\mathrm{d}V}</math> . | : <math> D = \frac{\mathrm{d}\overline{\varepsilon}}{\mathrm{d}m} = \frac{1}{ρ}·\frac{\mathrm{d}\overline{\varepsilon}}{\mathrm{d}V}</math> . | ||
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===In früheren Beratungsergebnissen der SSK=== | ===In früheren Beratungsergebnissen der SSK=== | ||
Von Strahlung auf ein Massenelement d''m'' durch Energieübertragung deponierte d''E'' | Von Strahlung auf ein Massenelement d''m'' durch Energieübertragung deponierte d''E'' | ||
: <math> D = \frac{\mathrm{d}E}{dm} = \frac{1}{ρ}·\frac{\mathrm{d}E}{\mathrm{d}V}</math> | : <math> D = \frac{\mathrm{d}E}{dm} = \frac{1}{ρ}·\frac{\mathrm{d}E}{\mathrm{d}V}</math> | ||
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Die <section begin=abk />Energiedosis<section end=abk /> ist der Quotient aus der Energie, die<section begin=abk /> durch ionisierende Strahlung<section end=abk /> auf das Material in einem Volumenelement übertragen wird, und der Masse in diesem Volumenelement. Die Einheit der Energiedosis ist Joule durch Kilogramm (J kg<sup>-1</sup>); der besondere Einheitenname ist Gray (Gy) <section begin=abk2 />1 Gy = 1 J kg<sup>-1</sup><section end=abk2 />. | Die <section begin=abk />Energiedosis<section end=abk /> ist der Quotient aus der Energie, die<section begin=abk /> durch ionisierende Strahlung<section end=abk /> auf das Material in einem Volumenelement übertragen wird, und der Masse in diesem Volumenelement. Die Einheit der Energiedosis ist Joule durch Kilogramm (J kg<sup>-1</sup>); der besondere Einheitenname ist Gray (Gy) <section begin=abk2 />1 Gy = 1 J kg<sup>-1</sup><section end=abk2 />. | ||
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===In ICRP 103=== | ===In ICRP 103=== | ||
Grundlegende Dosisgröße, definiert durch die Beziehung D = dε/dm wobei dε die mittlere Energie ist, die durch ionisierende Strahlung auf die Materie der Masse d''m'' übertragen wird. Die SI-Einheit der Energiedosis ist das Joule durch Kilogramm (J kg<sup>-1</sup>). Ihr besonderer Name ist das Gray (Gy). | Grundlegende Dosisgröße, definiert durch die Beziehung D = dε/dm wobei dε die mittlere Energie ist, die durch ionisierende Strahlung auf die Materie der Masse d''m'' übertragen wird. Die SI-Einheit der Energiedosis ist das Joule durch Kilogramm (J kg<sup>-1</sup>). Ihr besonderer Name ist das Gray (Gy). | ||
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===In Rechtstexten=== | ===In Rechtstexten=== | ||
Energie, die durch ionisierende Strahlung in Materie, einem Organ oder Gewebe deponiert worden ist, geteilt durch die Masse der bestrahlten Materie, des bestrahlten Organs oder Gewebes. | Energie, die durch ionisierende Strahlung in Materie, einem Organ oder Gewebe deponiert worden ist, geteilt durch die Masse der bestrahlten Materie, des bestrahlten Organs oder Gewebes. | ||
:{{StrlSchV2018|1|6}} | :{{StrlSchV2018|1|6}} | ||
Energiedosis (D): die pro Masseneinheit absorbierte Energie. | Energiedosis (D): die pro Masseneinheit absorbierte Energie. | ||
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==Referenzen== | ==Referenzen== | ||
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Version vom 29. März 2021, 11:38 Uhr
Differentialquotient dE durch dm; dabei ist d die mittlere Energie, die auf das Material in einem Volumenelement dV übertragen wird, und dm = ρ · dV die Masse des Materials mit der Dichte ρ in diesem Volumenelement:
- Fehler beim Parsen (Syntaxfehler): {\displaystyle D = \frac{\mathrm{d}\overline{\varepsilon}}{\mathrm{d}m} = \frac{1}{ρ}·\frac{\mathrm{d}\overline{\varepsilon}}{\mathrm{d}V}} .
Die Einheit der Energiedosis ist J kg-1, ihr Name ist Gray (Einheitenzeichen Gy). Die Angabe einer Energiedosis schließt die Nennung des Bezugsmaterials, das heißt des Materials von dm, ein. Beispiele: Wasser-Energiedosis Dw, Luft-Energiedosis Da.
- Aktuell verwendet in:
- Empfehlung der SSK mit wissenschaftlicher Begründung Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition verabschiedet in der 309. Sitzung der SSK am 10. Dezember 2020
- SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]
Weitere Definitionen
In früheren Beratungsergebnissen der SSK
Von Strahlung auf ein Massenelement dm durch Energieübertragung deponierte dE
- Fehler beim Parsen (Syntaxfehler): {\displaystyle D = \frac{\mathrm{d}E}{dm} = \frac{1}{ρ}·\frac{\mathrm{d}E}{\mathrm{d}V}}
mit ρ: Dichte des Massenelements dm.
- SSK 2017 - Radon-Dosiskoeffizienten[2]
Die Energiedosis ist der Quotient aus der Energie, die durch ionisierende Strahlung auf das Material in einem Volumenelement übertragen wird, und der Masse in diesem Volumenelement. Die Einheit der Energiedosis ist Joule durch Kilogramm (J kg-1); der besondere Einheitenname ist Gray (Gy) 1 Gy = 1 J kg-1.
In ICRP 103
Grundlegende Dosisgröße, definiert durch die Beziehung D = dε/dm wobei dε die mittlere Energie ist, die durch ionisierende Strahlung auf die Materie der Masse dm übertragen wird. Die SI-Einheit der Energiedosis ist das Joule durch Kilogramm (J kg-1). Ihr besonderer Name ist das Gray (Gy).
- Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
In Rechtstexten
Energie, die durch ionisierende Strahlung in Materie, einem Organ oder Gewebe deponiert worden ist, geteilt durch die Masse der bestrahlten Materie, des bestrahlten Organs oder Gewebes.
Energiedosis (D): die pro Masseneinheit absorbierte Energie.
Dabei ist
die mittlere Energie, die durch die ionisierende Strahlung auf die Materie in einem Volumenelement übertragen wird,
die Masse der Materie in diesem Volumenelement.
In dieser Richtlinie bezeichnet die Energiedosis die über ein Gewebe oder ein Organ gemittelte Dosis. Die Einheit der Energiedosis ist Gray (Gy), wobei ein Gray einem Joule pro Kilogramm entspricht: 1 Gy = 1 J kg-1.
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Radon-Dosiskoeffizienten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 290. Sitzung der SSK am 4./5. Dezember 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 24.05.2018 B3
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4
- ↑ StrlSchV 2018 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018. BGBl. I S. 2034, 2036, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist