Äquivalentdosis: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. April 2021, 10:08 Uhr
Equivalent dose ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Die ICRP und die ICRU haben für Strahlenschutzzwecke Wichtungsfaktoren festgesetzt, welche es erlauben, die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten und energien und die unterschiedliche Strahlungsempfindlichkeit der verschiedenen Körperorgane und gewebe in der Dosisangabe zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der im Strahlenschutz verwendete Dosisbegriff „Äquivalentdosis“ die allgemeine Bedeutung eines Produktes aus einer Energiedosis und einem oder mehreren Wichtungsfaktoren. Von dem Begriff „Äquivalentdosis“ wird sowohl bei den von der ICRP definierten, auf den Körper bezogenen Dosisgrößen als auch bei den von der ICRU definierten Messgrößen der Orts- und Personendosimetrie Gebrauch gemacht. Die Einheit der Äquivalentdosis ist wie die der Energiedosis J kg-1, ihr Name ist wie der der effektiven Dosis Sievert (Einheitenzeichen Sv).
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]
Englische Fassung
Equivalent dose
Weitere Definitionen
Im ICRP Glossary (Englisch)
In Rechtstexten
Produkt aus der Energiedosis im ICRU-Weichteilgewebe und dem Qualitätsfaktor Q der ICRU nach Anlage 18 Teil D, der die Einflüsse der Strahlungsart und der Strahlungsenergie berücksichtigt. Beim Vorliegen mehrerer Strahlungsarten und Strahlungsenergien ist die gesamte Äquivalentdosis die Summe ihrer ermittelten Einzelbeiträge.
Siehe auch
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
- ↑ StrlSchV 2018 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018. BGBl. I S. 2034, 2036, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist