Nomineller Risikokoeffizient: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
HenSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
HenSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 11: Zeile 11:
Über Geschlecht und Expositionsalter gemittelte Abschätzung des Lebenszeitrisikos pro Dosis für eine repräsentative Bevölkerungsgruppe.  
Über Geschlecht und Expositionsalter gemittelte Abschätzung des Lebenszeitrisikos pro Dosis für eine repräsentative Bevölkerungsgruppe.  
:{{ICRP103}}
:{{ICRP103}}
=== Im ICRP Glossary (Englisch)  ===
[http://www.icrpaedia.org/Nominal_risk_coefficient Nominal risk coefficient]


== Siehe auch  ==
== Siehe auch  ==
Zeile 22: Zeile 25:
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category: Ungeprüft]]
[[Category: Ungeprüft]]
[[Category:ICRP Glossary]]
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />
<section end=more />

Version vom 1. April 2021, 12:43 Uhr

Nominal risk coefficient ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Über Geschlecht und Expositionsalter gemittelte Abschätzung des Lebenszeitrisikos pro Dosis für eine repräsentative Bevölkerungsgruppe. Das Lebenszeitrisiko bezeichnet die absolute Wahrscheinlichkeit pro Dosis, im Verlauf des Lebens an Krebs zu erkranken (Inzidenzrisiko) oder daran zu sterben (Mortalitätsrisiko).

Aktuell verwendet in:
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]

Englische Fassung

Nominal risk coefficient

Weitere Definitionen

In ICRP 103

Über Geschlecht und Expositionsalter gemittelte Abschätzung des Lebenszeitrisikos pro Dosis für eine repräsentative Bevölkerungsgruppe.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.

Im ICRP Glossary (Englisch)

Nominal risk coefficient

Siehe auch


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5