Inzidenz
Sprachen: | Deutsch English |
---|
Die Inzidenz bezeichnet die Anzahl der Ereignisse (insbesondere neuer Erkrankungen), die innerhalb eines Bezugszeitraums in einer spezifischen Population auftreten. Die Inzidenz ist ein Maß für die Neuerkrankungsrate.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2023[1]
Siehe auch
Weitere Definitionen
In früheren Beratungsergebnissen der SSK
Die Inzidenz bezeichnet in der Epidemiologie die Anzahl der Ereignisse (insbesondere neuer Erkrankungen), die innerhalb eines Bezugszeitraums auftreten. Die Inzidenz ist ein Maß für die Morbidität in einer Bevölkerung.
- SSK 2021[2]
Die Inzidenz bezeichnet in der Epidemiologie die Häufigkeit von neuen Ereignissen (insbesondere neuen Erkrankungen), die innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums auftreten. Die Inzidenz ist dimensionslos. Neben der Prävalenz stellt die Inzidenz ein Maß für die Morbidität in einer Bevölkerung dar. Definierte Maßzahlen für die Inzidenz sind die Inzidenzrate (Anzahl der Neuerkrankungen pro Zeit- bzw. Altersintervall) und die kumulative Inzidenzrate (Summe der altersspezifischen Inzidenzraten).
- SSK 2018[3]
In ICRP 103
Häufigkeit des Auftretens einer bestimmten Erkrankung in einer definierten Population, oft ausgedrückt als Anzahl der Erkrankungsfälle pro 100.000 Personen. Wird die Inzidenz auf einen Zeitraum bezogen, spricht man von Inzidenzrate.
- Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
Im ICRP Glossary (Englisch)
Im Glossar des EMF-Portal
Die Anzahl von Neuerkrankungen einer bestimmten Krankheit in einem definierten Zeitraum in einer bestimmten Population. Zum Beispiel ist die Inzidenz des malignen Melanoms der Haut in den letzten 30 Jahren in Deutschland fast um das 6-fache angestiegen.
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
- ↑ Glossar EMF-Portal Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen.