Orthogonal Frequency Division Multiplexing: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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<section begin=abk /><u>O</u>rthogonal <u>F</u>requency <u>D</u>ivision <u>M</u>ultiplexing<section end=abk /> (OFDM) ist ein (unter anderem von [[4G]] und [[5G]] verwendetes) Übertragungsverfahren, bei dem die zu übertragenden Daten auf eine Vielzahl von einzelnen, im Spektrum dicht aufeinander folgenden Trägerfrequenzen aufgeteilt werden. Dadurch werden eine flexible Zuordnung von Übertragungsbandbreite (Anzahl von Trägerfrequenzen) und gleichzeitig eine geringe Empfindlichkeit für Störungen aufgrund von Mehrwegeausbreitung erreicht.
<section begin=abk /><u>O</u>rthogonal <u>F</u>requency <u>D</u>ivision <u>M</u>ultiplexing<section end=abk /> (OFDM) ist ein (unter anderem von [[4G]] und [[5G]] verwendetes) Übertragungsverfahren, bei dem die zu übertragenden Daten auf eine Vielzahl von einzelnen, im Spektrum dicht aufeinander folgenden Trägerfrequenzen aufgeteilt werden. Dadurch werden eine flexible Zuordnung von [[Übertragungsbandbreite]] (Anzahl von Trägerfrequenzen) und gleichzeitig eine geringe Empfindlichkeit für Störungen aufgrund von Mehrwegeausbreitung erreicht.
:Aktuell verwendet in:
:Aktuell verwendet in:
:{{EMF und 5G}}
:{{EMF und 5G}}

Version vom 17. Mai 2021, 09:54 Uhr

Orthogonal Frequency Division Multiplexing (OFDM) ist ein (unter anderem von 4G und 5G verwendetes) Übertragungsverfahren, bei dem die zu übertragenden Daten auf eine Vielzahl von einzelnen, im Spektrum dicht aufeinander folgenden Trägerfrequenzen aufgeteilt werden. Dadurch werden eine flexible Zuordnung von Übertragungsbandbreite (Anzahl von Trägerfrequenzen) und gleichzeitig eine geringe Empfindlichkeit für Störungen aufgrund von Mehrwegeausbreitung erreicht.

Aktuell verwendet in:
SSK 2021 - Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen[1]

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021