5G

Aus Glossar Strahlenschutz

5. Generation der Mobilkommunikation (5G)): Als fünfte Mobilfunkgeneration wird der Mobilfunkstandard 5G bezeichnet. 5G nutzt in Deutschland derzeit im Frequency Range 1 (FR1) die Frequenzbänder, 700 MHz, 1,8 GHz, 2,1 GHz und 3,6 GHz mit theoretisch erzielbaren Downlink-Datenraten von etwas über 1 GBit  s-1 sowie im Frequency Range 2 (FR2) das Frequenzband, 26 GHz) mit theoretisch erzielbaren Downlink-Datenraten bis zu einigen GBit s-1.

Diese Definition wurde zuletzt in der 339. Sitzung der SSK am 27./28. Oktober 2025 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2025[1]

Siehe auch

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

5. Generation der Mobilfunkkommunikation (5G) mit Download-Datenraten bis zu einigen GBit s-1. 5G nutzt die Frequenzbänder Frequency Range 1 (FR1, 1,8 GHz, 2,1 GHz und 3,6 GHz) mit theoretisch erzielbaren Downlink-Datenraten von etwas über 1 GBit s-1 sowie Frequency Range 2 (FR2, 26 GHz) mit theoretisch erzielbaren Downlink-Datenraten bis zu einigen GBit s-1 (Stand 07/2021).

Aktuell verwendet in: SSK 2021[2] SSK 2019[3]

Hinweis
Die Verwendung der hier genannten Frequenzbänder beziehen sich auf Deutschland.

Englische Fassung

5th generation of mobile communications

Referenzen

  1. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus - Technische Aspekte und biologische Wirkungen im oberen Frequenzbereich (FR2, oberhalb von ca. 24 GHz). Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 339. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27./28.10.2025. Bekanntmachung im BAnz AT 24.02.2026 B1.
  2. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus – Technische Aspekte und biologische Wirkungen im unteren Frequenzbereich (FR1, bis ca. 7 GHz). Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021
  3. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Automobil durch Funkanwendungen, induktives Laden und elektrisches Fahren. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 300. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27./28. Juni 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 04.03.2020 B5