4G: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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'''HINWEIS:''' LTE ist eigentlich dem [[3G]]-Mobilfunkstandard zuzuordnen, da erst LTE-A den technischen Anforderungen des 4G-Standards entspricht. Aus Marketinggründen wird LTE jedoch meist wie LTE-A mit dem Label „4G“ versehen.  
'''HINWEIS:''' LTE ist eigentlich dem [[3G]]-Mobilfunkstandard zuzuordnen, da erst LTE-A den technischen Anforderungen des 4G-Standards entspricht. Aus Marketinggründen wird LTE jedoch meist wie LTE-A mit dem Label „4G“ versehen.  
'''HINWEIS:''' Die Verwendung der hier genannten Frequenzbänder beziehen sich auf Deutschland.


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Version vom 30. Juli 2021, 09:45 Uhr

LTE und LTE-A sind Weiterleitungen auf diese Seite.

4. Generation der Mobilfunkkommunikation (4G): Zur Vierten Generation der Mobilfunkkommunikation zählen die Mobilfunkstandards Long Term Evolution (LTE) und Long Term Evolution - Advanced (LTE-A) mit Downlink-Datenraten bis zu einigen 100 MBit s-1. LTE und LTE-A nutzen 700 MHz-, 800 MHz-, 900 MHz-, 1,8 GHz-, 2,1 GHz- und 2,6 GHz-Frequenzbänder.

HINWEIS: LTE ist eigentlich dem 3G-Mobilfunkstandard zuzuordnen, da erst LTE-A den technischen Anforderungen des 4G-Standards entspricht. Aus Marketinggründen wird LTE jedoch meist wie LTE-A mit dem Label „4G“ versehen.

HINWEIS: Die Verwendung der hier genannten Frequenzbänder beziehen sich auf Deutschland.

Aktuell verwendet in:

SSK 2019 - Elektromagnetische Felder im Automobil durch Funkanwendungen, induktives Laden und elektrisches Fahren[1] SSK 2021 - Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen[2]

Siehe auch

Englische Fassung

4th generation of mobile communications

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Automobil durch Funkanwendungen, induktives Laden und elektrisches Fahren. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 300. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27./28. Juni 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 04.03.2020 B5
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021