Strahlennotfallpatient: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
MueSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Strahlennotfallpatienten sind alle exponierten Personen und Besorgte, die einer individuellen Behandlung bed…“
 
MueSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Strahlennotfallpatienten sind alle [[strahlenexponierten Person|exponierten Personen]] und [[Besorgte Person|Besorgte]], die einer individuellen Behandlung bedürfen.  
Strahlennotfallpatienten sind alle [[strahlenexponierte Person|exponierten Personen]] und [[Besorgte Person|Besorgte]], die einer individuellen Behandlung bedürfen.  
<section begin=more />
<section begin=more />
== Verwendet in  ==
== Verwendet in  ==

Version vom 31. Juli 2020, 14:59 Uhr

Strahlennotfallpatienten sind alle exponierten Personen und Besorgte, die einer individuellen Behandlung bedürfen.

Verwendet in

SSK 2017 - Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall[1]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 287. Sitzung der SSK am 23./24. März 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 27.06.2018 B2