Krisenkommunikation: Unterschied zwischen den Versionen

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Krisenkommunikation ist der Austausch von Informationen und Meinungen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden während einer Krise. Sie beinhaltet [[Risikokommunikation|Risiko-]] und [[Notfallkommunikation]].
 
Krisenkommunikation ist der Austausch von Informationen und Meinungen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden während einer Krise. Sie beinhaltet Risiko- und Notfallkommunikation.
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==Weitere Definitionen==
 
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
 
Krisenkommunikation ist der Austausch von Informationen und Meinungen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden während einer Krise. <section begin="more" />
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:{{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}
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Risiko- und Krisenkommunikation stehen in einem engen Zusammenhang miteinander, indem die Risikokommunikation ganz entscheidend die Grundlagen für eine gelungene Kommunikation in der Krise legt. Die Realisierungschancen von Krisenkommunikation steigen bzw. fallen erheblich damit, ob ihr eine Risikokommunikation vorausgegangen ist und wie erfolgreich diese war.
:Leitfaden Krisenkommunikation
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== Siehe auch ==
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Version vom 15. Oktober 2021, 09:52 Uhr

Krisenkommunikation ist der Austausch von Informationen und Meinungen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden während einer Krise. Sie beinhaltet Risiko- und Notfallkommunikation.

SSK 2022 - Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung[1]


Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Krisenkommunikation ist der Austausch von Informationen und Meinungen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden während einer Krise.

Aktuell verwendet in:
SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima[2]

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3