Erkennungsgrenze

Aus Glossar Strahlenschutz

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Die Erkennungsgrenze ist der Wert einer Messgröße, die einen physikalischen Effekt quantifiziert, dessen Überschreiten durch ein ermitteltes Messergebnis für diese Messgröße anzeigt, dass der physikalische Effekt vorliegt (ISO 11929:2010). Liegt das Messergebnis unterhalb der Erkennungsgrenze, wird entschieden, dass der physikalische Effekt nicht erkannt wurde. Trotzdem kann daraus nicht geschlossen werden, dass der physikalische Effekt nicht vorliegt .

Verwendet in

SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]

Siehe auch


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5