Inkorporation

Aus Glossar Strahlenschutz
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Als Inkorporation bezeichnet man die Aufnahme eines Stoffes in den Organismus. Die Inkorporation von Radionukliden kann über Atmungsorgane (Inhalation), den Magen-Darm-Trakt (Ingestion) die Haut (intakt oder nicht intakt, perkutane Resorption) oder durch Verletzungen mit radioaktiven Gegenständen (u. a. Spritzen, Stichen, Schrapnelle) erfolgen.

Nach Glossar Messanleitungen[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2022[2] SSK 2023[3]

Siehe auch

Referenzen

  1. Rühle H, Kanisch H, Vogl K, Keller H, Bruchertseifer F, Schkade U-K, Wershofen H. Glossar zu den Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer StrahIung. September 2009. ISBN 1865-8725
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023