Aktivierung
Aus Glossar Strahlenschutz
Vorgang, durch den ein Material durch Beschuss mit Neutronen, Protonen oder anderen Teilchen radioaktiv gemacht wird.
aus: Lexikon zur Kernenergie, Ausgabe Januar 2019
Juristische Definition
Vorgang, bei dem ein stabiles Nuklid durch Bestrahlung des dieses Nuklid enthaltenden Materials mit Partikeln oder hochenergetischen Photonen in ein Radionuklid umgewandelt wird. Art 4 Abs. 1 Richtlinie 2013/59/Euratom