Diagnostischer Referenzwert
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Diagnostische Referenzwerte (DRW) SSK 2019 - Orientierungshilfe für bildgebende Verfahren[1]
Juristische Definition
Diagnostische Referenzwerte:
- Dosiswerte bei Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen oder
- empfohlene Aktivitätswerte bei Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen,
für typische Untersuchungen, bezogen auf Standardphantome oder auf Patientengruppen, für einzelne
Gerätekategorien.
aus: StrlSchV 2018 § 1 Abs. 4[2]
Diagnostische Referenzwerte sind Dosiswerte bei strahlendiagnostischen medizinischen oder interventionsradiologischen medizinischen Tätigkeiten oder, im Falle von Radiopharmaka, Aktivitätswerte für typische Untersuchungen an einer Gruppe von Patienten mit Standardmaßen oder an Standardphantomen für allgemein definierte Arten von Ausrüstung. Art 4 Abs. 20 Richtlinie 2013/59/Euratom
ICRP 103
Wird in der medizinischen Bildgebung für ein bestimmtes Untersuchungsverfahren unter Routinebedingungen definiert und verwendet, um festzustellen, ob die daraus resultierende Dosis bzw. die dabei verabreichte Aktivität ungewöhnlich hoch oder niedrig ist. Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Orientierungshilfe für bildgebende Verfahren. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 300. Sitzung der SSK am 27./28. Juni 2019. Berichte der Strahlenschutzkommission, Heft 51, Schnelle-Verlag, Berlin, 2019, ISBN 978-3-943422-51-1
- ↑ StrlSchV 2018 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018. BGBl. I S. 2034, 2036, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist