Interventionelle Radiologie

Aus Glossar Strahlenschutz

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Be­zeichnung für minimalin­vasi­ve diagnostische und the­rapeutische Maß­nahmen der Radio­logie un­ter Steu­erung durch bild­gebende Ver­fahren wie Rönt­gen, Ul­tra­schall, CT und MRT an Ge­fäßen und Or­ganen so­wie angio­grafische Ver­fahren. Zu den In­dikationen gehören the­rapeutische Embolisati­on, Ge­fäßdi­latati­on, Stent- und En­do­prothesen­einlage, Biopsie, An­lage ei­nes Gastrosto­mas und laser­in­duzierte Ther­mo­therapie. aus: Pschyrembel online

Juristische Definition

Interventionelle Radiologie ist der Einsatz von Röntgenbildgebungstechniken, um die Einbringung von Geräten in den Körper und deren Steuerung zu Diagnose- oder Behandlungszwecken zu ermöglichen. Art 4 Abs. 45 Richtlinie 2013/59/Euratom[1]

Englische Übersetzung

Interventional radiology



  1. Rat der Europäischen Union. Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom. Amtsblatt der Europäischen Union, L 13/1, 17.01.2014