Interventionelle Radiologie

Aus Glossar Strahlenschutz

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Interventionelle Radiologie bezeichnet minimalinvasive therapeutische und diagnostische medizinische Maßnahmen unter Steuerung durch bildgebende Verfahren wie Röntgen, Fluoroskopie, Ultraschall, CT und MRT an Gefäßen, Skelett, Weichteilen und Organen. Zu den Indikationen gehören u. a. Embolisation, Gefäßdilatation, Stent- und Endoprotheseneinlage, Biopsie, Abszess Drainage und viele weitere.

Nach Pschyrembel online[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 323. Sitzung der SSK am 3./4. Februar 2023 geprüft.

Weitere Definitionen

In Rechtstexten

Interventionelle Radiologie ist der Einsatz von Röntgenbildgebungstechniken, um die Einbringung von Geräten in den Körper und deren Steuerung zu Diagnose- oder Behandlungszwecken zu ermöglichen.

Art 4 Abs. 45 Richtlinie 2013/59/Euratom[2]

Referenzen

  1. Pschyrembel online. Walter de Gruyter GmbH. ISSN 2510-1668
  2. Rat der Europäischen Union. Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom. Amtsblatt der Europäischen Union, L 13/1, 17.01.2014