Einzelpersonen der Bevölkerung

Aus Glossar Strahlenschutz
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Einzelpersonen der Bevölkerung sind Einzelpersonen, die möglicherweise der Exposition der Bevölkerung ausgesetzt sind.

Art 4 Abs. 53 Richtlinie 2013/59/Euratom

Person, soweit sie nicht einer beruflichen Exposition oder einer medizinischen Exposition ausgesetzt ist.

StrlSchG 2017 § 5 Abs. 14[1]

Hinweis:
Das Konzept der Einzelperson der Bevölkerung wird im Strahlenschutz genutzt zur Überprüfung der Einhaltung von Grenzwertwerten mit Modellen und Standardanahmen.

Diese Definition wurde zuletzt in der 317. Sitzung der SSK am 9./10. Dezember 2021 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[2] SSK 2022[3]

Weitere Definitionen

Im ICRP Glossary (Englisch)

Member of the public

Referenzen

  1. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Exposition der Bevölkerung durch Radon im Zusammenhang mit radioaktiven Altlasten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet in der 319. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 28./29. März 2022