Einzelpersonen der Bevölkerung
Aus Glossar Strahlenschutz
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Einzelpersonen der Bevölkerung sind Einzelpersonen, die möglicherweise der Exposition der Bevölkerung ausgesetzt sind.
Person, soweit sie nicht einer beruflichen Exposition oder einer medizinischen Exposition ausgesetzt ist.
Hinweis:
Das Konzept der Einzelperson der Bevölkerung wird im Strahlenschutz genutzt zur Überprüfung der Einhaltung von Grenzwertwerten mit Modellen und Standardanahmen.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 317. Sitzung der SSK am 9./10. Dezember 2021 geprüft.
Weitere Definitionen
Im ICRP Glossary (Englisch)
Referenzen
- ↑ Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Exposition der Bevölkerung durch Radon im Zusammenhang mit radioaktiven Altlasten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet in der 319. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 28./29. März 2022