Strahlentherapie

Aus Glossar Strahlenschutz

Strahlentherapie (Radiotherapie) ist die Anwendung elektromagnetischer Wellen (z. B. Mikrowellen, Infrarotstrahlung, sichtbares Licht, Röntgen-, Photonen- und Gammastrahlung) und schneller Teilchen (Elektronen, Protonen, Ionen) zu therapeutischen Zwecken. Im engeren Sinn therapeutische Anwendung ionisierender Strahlung (elektromagnetischer Wellen bzw. Teilchenstrahlung) zur Behandlung von Neoplasien, allein oder in Kombination mit chirurgischen (z. B. adjuvante oder neoadjuvante Strahlentherapie) und/oder systemtherapeutischen Maßnahmen (Radiochemotherapie). Sie beinhaltet auch die niedrigdosierte Bestrahlung bei degenerativ-entzündlichen Erkrankungen.

Brachytherapie, Röntgentherapie und Teletherapie sind Formen der Strahlentherapie.

Siehe auch

Weblinks

Richtlinienmodul: Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE)

Referenzen