Risikoabschätzung im Strahlenschutz
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In strahlenepidemiologischen Studien wird häufig der um 1 verminderte Quotient aus der Rate eines Ereignisses (z. B. Krankheit oder Tod) in einer exponierten Population und der in einer nicht exponierten Population bestimmt. Dieser Wert, abgekürzt als ERR, wird in der Literatur teilweise als ‚Excess Relative Risk‘ oder als ‚Excess Relative Rate‘ bezeichnet. Nach (UNSCEAR 2012) und (SSK 2018) sollte konzeptionell unterschieden werden zwischen ‚excess relative rate‘, welches sich auf die Auswertung einer konkreten Studie mit einer bestimmten Population mit bestimmter Exposition bezieht, und ‚excess relative risk‘, welches eine Risikoschätzung für Populationen abgibt, die noch nicht exponiert wurden oder für die die zu untersuchenden Ereignisse noch nicht (abschließend) bekannt sind. Diese prospektiven Risikoschätzungen geben eine schadensgewichtete Wahrscheinlichkeit an, auf die durch eine Bewertung des vorliegenden Wissens geschlossen wird, z. B. durch Berücksichtigung der Ergebnisse verschiedener Studien.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2023[1]
Siehe auch
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023