Besorgte Person

Aus Glossar Strahlenschutz
Version vom 4. August 2020, 09:30 Uhr von HenSSKGS-user (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Personen, die einer geringen Exposition ausgesetzt waren, sowie Personen, die keiner Exposition ausgesetzt waren (u. a. ermittelt auf der Basis von Dosisermitt…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Personen, die einer geringen Exposition ausgesetzt waren, sowie Personen, die keiner Exposition ausgesetzt waren (u. a. ermittelt auf der Basis von Dosisermittlung, Plausibilitätstest). Sie bedürfen keiner spezifischen strahlenmedizinischen Behandlung, jedoch einer qualifizierten Beratung und ggf. einer individuellen psychosozialen und psychiatrischen Betreuung.

Verwendet in

SSK 2017 - Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall[1]

Siehe auch


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 287. Sitzung der SSK am 23./24. März 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 27.06.2018 B2