Quellterm

Aus Glossar Strahlenschutz
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Als Quellterm werden die Eigenschaften einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung bezeichnet. Er beinhaltet idealerweise:

  • Die Spezifikation der freigesetzten Aktivität der radiologisch wichtigsten Radionuklide.
  • Randbedingungen der Freisetzung wie zeitliche Verteilung, die Freisetzungshöhe über Grund, treibende Kräfte wie thermischer Inhalt (Auftrieb) oder explosionsartiger Freisetzungsvorgang.
  • Chemische und physikalische Form (z. B. Partikelgrößenverteilung) von freigesetzten Radionukliden, die eine atmosphärische Ausbreitung und trockene oder nasse Deposition beeinflussen und/oder die erhaltene Dosis von Personen nach Inkorporation über Inhalation oder Ingestion.
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Der Quellterm einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung, meist in die Atmosphäre, beinhaltet idealerweise folgende Angaben:

  • Die Spezifikation der freigesetzten Aktivität der radiologisch wichtigsten Radionuklide.
  • Randbedingungen der Freisetzung wie zeitliche Verteilung, die Freisetzungshöhe über Grund, treibende Kräfte wie thermischer Inhalt (Auftrieb) oder explosionsartiger Freisetzungsvorgang.
  • Chemische und physikalische Form (z. B. Partikelgrößenverteilung) von freigesetzten Radionukliden, die eine atmosphärische Ausbreitung und trockene oder nasse Deposition beeinflussen und/oder die erhaltene Dosis von Personen nach Inkorporation über Inhalation oder Ingestion.
Aktuell Verwendet in: SSK 2019[1]

Als Quellterm werden die Eigenschaften einer unfallbedingten Freisetzung bezeichnet. Dazu gehören insbesondere die voraussichtlich oder tatsächlich freigesetzte Aktivität, nuklidspezifisch oder hilfsweise nach Leitnukliden (z. B. 131I, 133Xe, 137Cs) oder Nuklidgruppen (Edelgase, Iod, Schwebstoffe) sowie der zeitliche Verlauf der Freisetzung. Im weiteren Sinne gehören zu den Quelltermeigenschaften auch Freisetzungsbedingungen wie Höhe der Freisetzung, Beeinflussung durch Gebäude, thermische Energie.

SSK 2015[2]

Im ICRP Glossary (Englisch)

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Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4