Dosisrichtwert (in geplanten Expositionssituationen)

Aus Glossar Strahlenschutz
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Ein Dosisrichtwert (von der ICRP als constraint bezeichnet) ist eine prospektive und quellenbezogene Beschränkung der Körperdosis durch eine Quelle in geplanten Expositionssituationen (Ausnahme: medizinische Expositionen von Patienten), die bei der Optimierung des Schutzes für diese Quelle als Obergrenze für die erwartete Dosis dient. Sie kennzeichnet einen Dosiswert, oberhalb dessen eine Optimierung des Schutzes für eine gegebene Quelle unwahrscheinlich ist, und für die daher fast immer Maßnahmen getroffen werden müssen. Dosisrichtwerte für geplante Expositionssituationen stellen ein grundlegendes Niveau des Strahlenschutzes dar und werden stets niedriger sein als der jeweilige Dosisgrenzwert. Bei der Planung muss sichergestellt sein, dass die betreffende Quelle nicht mit Dosiswerten einhergeht, die über dem Richtwert liegen. Durch die Optimierung des Schutzes wird ein annehmbarer Dosiswert unterhalb des Richtwerts festgelegt. Dieser optimierte Wert wird dann zum erwarteten Ergebnis der geplanten Schutzmaßnahmen. Für berufliche Expositionen ist der Dosisrichtwert ein Wert der Körperdosis. Er wird verwendet, um das Spektrum der Optionen so zu begrenzen, dass im Optimierungsprozess nur solche Optionen betrachtet werden, von denen erwartet wird, dass sie zu Dosen unterhalb des Richtwerts führen. Für Expositionen der Bevölkerung ist der Dosisrichtwert eine Obergrenze der jährlichen Dosen, die Personen der Bevölkerung durch den geplanten Betrieb einer vorgegebenen kontrollierten Quelle erhalten könnten. Die Kommission betont, dass Dosisrichtwerte nicht als vorgeschriebene gesetzliche Grenzwerte zu verwenden oder zu verstehen sind.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2018[1] SSK 2023[2]

Constraint“ wurde in der deutschen Ausgabe der ICRP 60 mit „Schranke“ übersetzt. Abweichend davon wird für die neuen Empfehlungen das Äquivalent „Richtwert“ verwendet. Der Ausdruck „Richtwert“ als Übersetzung von „constraint“ ist nicht zu verwechseln mit dem im Deutschen Recht benutzten Begriff „Richtwert“. A. d. Ü.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Der Dosisrichtwert (von der ICRP als constraint bezeichnet) ist die prospektive und quellenbezogene Beschränkung der individuellen Dosis. Der Dosisrichtwert stellt ein grundlegendes Niveau des Schutzes im Zusammenhang mit der quellenbezogenen Exposition einer Person dar. Er dient als Obergrenze des Dosiswertes bei der Optimierung des Schutzes gegenüber dieser Quelle. Für berufliche Strahlenexpositionen ist der Dosisrichtwert die individuelle Dosis, die verwendet wird, um den Bereich der Möglichkeiten zu beschränken, die im Optimierungsverfahren betrachtet werden. Für Expositionen der Bevölkerung ist der Dosisrichtwert eine Obergrenze für die jährliche Dosis, die Personen der Bevölkerung durch den geplanten Betrieb einer überwachten Quelle erhalten können.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.

Aktuell verwendet in: SSK 2018[3]

Im ICRP Glossary (Englisch)

In Rechtstexten

Das StrlSchG enthält zum Dosisrichtwert (in geplanten Expositionssituationen) auch Verordnungsermächtigungen:

  • in welchen Fällen, auf welche Weise und durch wen Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen festgelegt werden können und wer diese Dosisrichtwerte bei der Durchführung von Strahlenschutzmaßnahmen zu berücksichtigen hat,
StrlSchG 2017 § 79 Abs 1 Nr. 2[4]
  • für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt „in welchen Fällen, auf welche Weise und durch wen Dosisrichtwerte festgelegt werden können und wer diese Dosisrichtwerte bei der Durchführung von Strahlenschutzmaßnahmen zu berücksichtigen hat
StrlSchG 2017 § 81 Nr. 9[4]

Dosisrichtwert: eine effektive Dosis oder Organ-Äquivalentdosis, die bei der Planung und der Optimierung von Schutzmaßnahmen für Personen in geplanten Expositionssituationen als oberer Wert für die in Betracht zuziehende Exposition dient.

StrlSchV 2018 § 1 Abs. 5[5]

In Bezug auf die medizinischen Anwendungen fordert die StrlSchV in § 122 Abs. 1 „Beschränkung der Exposition“

  • Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Exposition von Betreuungs- und Begleitpersonen zu beschränken. Er hat dafür zu sorgen, dass innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme einer Tätigkeit geprüft wird, ob die Festlegung von Dosisrichtwerten für die Exposition von Betreuungs- und Begleitpersonen ein geeignetes Instrument zur Optimierung des Strahlenschutzes ist. Der Strahlenschutzverantwortliche hat auch dafür zu sorgen, dass ein Leitfaden für den Strahlenschutz von Betreuungs- und Begleitpersonen erstellt wird.
StrlSchV 2018 § 122 Abs. 1[6]

Ein Richtwert, der als prospektive obere Schranke von Individualdosen festgesetzt und verwendet wird, um den Bereich der Möglichkeiten festzulegen, die bei der Optimierung für eine bestimmte Strahlungsquelle in einer geplanten Expositionssituation betrachtet werden.

Art 4 Abs. 22 Richtlinie 2013/59/Euratom
SSK 2015[7]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  4. 4,0 4,1 Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist
  5. StrlSchV 2018 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018. BGBl. I S. 2034, 2036, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist
  6. StrlSchV 2018 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018. BGBl. I S. 2034, 2036, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist
  7. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6