3G

Aus Glossar Strahlenschutz
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3. Generation der Mobilfunkkommunikation (3G): Als dritte Mobilfunkgeneration wird der Mobilfunkstandard UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) bezeichnet. UMTS nutzte das 2100 MHz-Frequenzband. In Deutschland ist UMTS inzwischen abgeschaltet. Es konnten Downlink-Datenraten von bis zu einigen 100 kBit s-1 (mit der Erweiterung HSPA+, bis zu einigen 10 MBit s-1) erreicht werden.

Diese Definition wurde zuletzt in der 339. Sitzung der SSK am 27./28. Oktober 2025 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2025[1]

Hinweis
Die Verwendung der hier genannten Frequenzbänder beziehen sich auf Deutschland.

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

3. Generation der Mobilfunkkommunikation (3G): Als Dritte Mobilfunkgeneration wird der Mobilfunkstandard UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) bezeichnet. UMTS nutzt das 2100 MHz-Frequenzband (wird in Deutschland sukzessive abgeschaltet). Es können Downlink-Datenraten von bis zu einigen 100 kBit s-1 (mit der Erweiterung HSPA+, siehe dort, bis zu einigen 10 MBit s-1) erreicht werden.

Aktuell verwendet in: SSK 2021[2]

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus Technische Aspekte und biologische Wirkungen im oberen Frequenzbereich (FR2, oberhalb von ca. 24 GHz). Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 339. Sitzung der SSK am 27. und 28. Oktober 2025
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021