5G
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5. Generation der Mobilkommunikation (5G)): Als fünfte Mobil¬funkgeneration wird der Mobilfunkstandard 5G bezeichnet mit Download-Datenraten bis zu einigen GBit s-1. 5G nutzt in Deutschland derzeit die Frequenzbänder 700 MHz, 1,8 GHz, 2,1 GHz und 3,6 GHz (FR1) mit theoretisch erzielbaren Downlink-Datenraten von etwas über 1 GBit s-1 sowie 26 GHz (FR2) mit theoretisch erzielbaren Downlink-Datenraten bis zu einigen GBit s-1 (Stand 07/2025).
Frequency Range 1: 410 MHz – 7,125 GHz (siehe auch „5G“) Frequency Range 2: 24,25 GHz – 71 GHz (siehe auch „5G“)
- Diese Definition wurde zuletzt in der 339. Sitzung der SSK am 27./28. Oktober 2025 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2025[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus Technische Aspekte und biologische Wirkungen im oberen Frequenzbereich (FR2, oberhalb von ca. 24 GHz). Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 339. Sitzung der SSK am 27. und 28. Oktober 2025
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
5. Generation der Mobilfunkkommunikation (5G) mit Download-Datenraten bis zu einigen GBit s-1. 5G nutzt die Frequenzbänder Frequency Range 1 (FR1, 1,8 GHz, 2,1 GHz und 3,6 GHz) mit theoretisch erzielbaren Downlink-Datenraten von etwas über 1 GBit s-1 sowie Frequency Range 2 (FR2, 26 GHz) mit theoretisch erzielbaren Downlink-Datenraten bis zu einigen GBit s-1 (Stand 07/2021).
Hinweis
Die Verwendung der hier genannten Frequenzbänder beziehen sich auf Deutschland.
Siehe auch
Englische Fassung
5th generation of mobile communications
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Automobil durch Funkanwendungen, induktives Laden und elektrisches Fahren. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 300. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27./28. Juni 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 04.03.2020 B5