Frequency Range 1

Aus Glossar Strahlenschutz
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Die Abkürzung FR1 bezeichnet den Frequenzbereich (Frequency Range) 1. Dieser umfasst die Frequenzen von 410 MHz bis 7,125 GHz (siehe auch 5G für die darin aktuell für 5G-Anwendungen genutzten Frequenzbereiche in Deutschland).

Diese Definition wurde zuletzt in der 339. Sitzung der SSK am 27./28. Oktober 2025 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2025[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus Technische Aspekte und biologische Wirkungen im oberen Frequenzbereich (FR2, oberhalb von ca. 24 GHz). Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 339. Sitzung der SSK am 27. und 28. Oktober 2025