Diagnostischer Referenzwert

Aus Glossar Strahlenschutz
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Juristische Definition

Diagnostische Referenzwerte:

  1. Dosiswerte bei Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen oder
  2. empfohlene Aktivitätswerte bei Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen,

für typische Untersuchungen, bezogen auf Standardphantome oder auf Patientengruppen, für einzelne  Gerätekategorien.
aus: Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 2018