Strahlenschutzgrundsätze
Aus Glossar Strahlenschutz
Strahlenschutzgrundsätze sind:
- die Rechtfertigung jeder Strahlenexposition,
- die Pflicht zur Dosisbegrenzung und zur Dosisreduzierung,
- die Vermeidung unnötiger Strahlenexposition.[1]
ICRP 103 (deutsche Ausgabe)
Eine Reihe von Grundsätzen, die gleichermaßen für alle kontrollierbaren Expositionssituationen gelten: der Grundsatz der Rechtfertigung einer Exposition, der Grundsatz der Optimierung des Schutzes und der Grundsatz der Anwendung von Grenzwerten für maximale Dosen bei geplanten Situationen. ICRP 103 deutsche Ausgabe[2]
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