Inzidenz

Aus Glossar Strahlenschutz
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Die Inzidenz bezeichnet in der Epidemiologie die Anzahl der Ereignisse (insbesondere neuer Erkrankungen), die innerhalb eines Bezugszeitraums auftreten. Neben der Prävalenz stellt die Inzidenz ein Maß für die Morbidität in einer Bevölkerung dar. Definierte Maßzahlen für die Inzidenz sind die Inzidenzrate (Anzahl der neu Erkrankten pro Zeit- bzw. Altersintervall) und die kumulative Inzidenzrate (Summe der altersspezifischen Inzidenzraten).

Diese Definition wurde zuletzt in der 310. Sitzung der SSK am 9./10. Februar 2021 geprüft.

Aktuell verwendet in:
SSK 2022 - Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition[1]
SSK 2021 - Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen[2]

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Die Inzidenz bezeichnet in der Epidemiologie die Häufigkeit von neuen Ereignissen (insbesondere neuen Erkrankungen), die innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums auftreten. Die Inzidenz ist dimensionslos. Neben der Prävalenz stellt die Inzidenz ein Maß für die Morbidität in einer Bevölkerung dar. Definierte Maßzahlen für die Inzidenz sind die Inzidenzrate (Anzahl der Neuerkrankungen pro Zeit- bzw. Altersintervall) und die kumulative Inzidenzrate (Summe der altersspezifischen Inzidenzraten).

SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[3]

In ICRP 103

Häufigkeit des Auftretens einer bestimmten Erkrankung in einer definierten Population, oft ausgedrückt als Anzahl der Erkrankungsfälle pro 100.000 Personen. Wird die Inzidenz auf einen Zeitraum bezogen, spricht man von Inzidenzrate.

ICRP 103 [4]

Im ICRP Glossary (Englisch)

Incidence

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition Empfehlung der SSK mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 309. Sitzung der SSK am 10. Dezember 2020
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  4. Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.