Inkorporation

Aus Glossar Strahlenschutz

Als Inkorporation bezeichnet man die Aufnahme eines Stoffes in den Organismus. Die Inkorporation von Radionukliden kann über Atmungsorgane (Inhalation), den Magen-Darm-Trakt (Ingestion) die Haut (intakt oder nicht intakt, perkutane Resorption) oder durch Verletzungen mit radioaktiven Gegenständen (u. a. Spritzen, Stichen, Schrapnelle) erfolgen.

Nach Glossar Messanleitungen[1]
Aktuell verwendet in:
SSK 2023 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung[2]
SSK 2022 - Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung[3]

Siehe auch

Referenzen

  1. Rühle H, Kanisch H, Vogl K, Keller H, Bruchertseifer F, Schkade U-K, Wershofen H. Glossar zu den Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer StrahIung. September 2009. ISBN 1865-8725
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022