Zivilisatorische Strahlenexposition

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Eine Strahlenexposition durch zivilisatorische Strahlungsquellen wird als zivilisatorische Strahlenexposition bezeichnet. Dabei ist zwischen der beruflichen Strahlenexposition und der Strahlenexposition der Bevölkerung zu unterscheiden. Zur zivilisatorischen Strahlenexposition der Bevölkerung trägt in erster Linie die Strahlenexposition aufgrund der Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin bei. Weitere Quellen sind z. B. die Strahlenexposition der Bevölkerung durch den radioaktiven Fallout infolge der in der Atmosphäre durchgeführten Kernwaffenversuche und infolge des Betriebes von kerntechnischen Anlagen. Dazu können erhöhte Expositionen durch natürliche Strahlungsquellen kommen, z. B. untertägige Bergwerke, Radon-Heilbäder und -Heilstollen, Wasserwerke sowie Langstreckenflüge in großen Höhen.

Glossar Messanleitungen[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2023[2]

Siehe auch

Referenzen

  1. Rühle H, Kanisch H, Vogl K, Keller H, Bruchertseifer F, Schkade U-K, Wershofen H. Glossar zu den Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer StrahIung. September 2009. ISBN 1865-8725
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023